Plädoyer für ein Beuteltier

Ein Raunen ging durch den Gerichtssaal, als der Beutelwolf in Handschellen vorgeführt wurde. Die Kappe saß schief auf seinem Kopf und pinkfarbene Beulen leuchteten in seinem Gesicht. Wahrscheinlich hatten ihm die Wachen das Fell über die Ohren gezogen, aber die meisten fanden, das geschehe ihm recht. Umständlich platzierte er seinen Hintern auf der Anklagebank, faltete die Pfötchen vor dem Bauch und begrüßte die Reporter mit einem präpotenten Grinsen.

Während die Anklageschrift vorgelesen wurde, fielen dem Beutelwolf die Augen zu und er schnarchte leise. Einmal schreckte er hoch und rief „Karpatenknörze!“, was tags darauf in allen Zeitungen zu lesen war. Noch Wochen später rätselte der Hyänenchor, was er wohl damit gemeint haben könnte.

Der Prozess zog sich über Monate hin, immer neue Zeugen wurden aufgerufen und Gutachten vorgelegt. Der Beutelwolf verfolgte das Geschehen weitgehend teilnahmslos, nur ab und zu gab er lauthals mit seinen Erfolgen im Bändertanz an oder zeigte seine dicke Brieftasche vor, um zu unterstreichen, dass er es gar nicht nötig habe, das Gesetz zu brechen, im Gegenteil, alle seien nur neidisch. Sein Hintern wurde vom vielen Sitzen immer dicker, der Hyänenchor spekulierte gar, er bräuchte mittlerweile Windeln.

Trotz des flammenden Abschlussplädoyers seiner Verteidigerin wurde der Beutelwolf in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen. Der Richter schlug ihm zur Urteilsverkündung dreimal mit seinem hölzernen Hammer auf den Hinterkopf und verurteilte in zum Aussterben auf Bewährung.

Wie es dem Beutelwolf am Ende trotzdem gelingen konnte, über das Königreich der Wichtelmänner zu herrschen, verstand der Hyänenchor überhaupt nicht.